05. Oktober 2026

Andreas Schöppl: Smartbrille darf nicht zur Spannerbrille werden

Freiheitlicher Antrag will Privatsphäre bei Smartbrillen besser schützen und fordert gesetzliche Nachschärfung

Ein Bild von Klubobmann Dr. Andreas Schöppl

Klubobmann Dr. Andreas Schöppl

„Smartbrillen können im Alltag viele sinnvolle Einsatzmöglichkeiten bieten“, so FPÖ-Klubobmann Andreas Schöppl. „Weil Kameras und Mikrofone inzwischen jedoch nahezu unsichtbar in gewöhnlich aussehenden Brillen verbaut werden können, wächst gleichzeitig das Risiko heimlicher Aufnahmen.“ Die Salzburger Freiheitlichen fordern daher am Mittwoch im Ausschuss mittels Landtagsantrag klare rechtliche und technische Schutzvorkehrungen, wobei ein generelles Verbot der neuen Technologie ausdrücklich nicht Ziel der Initiative ist. „Wir werden uns sicher nicht gegen moderne Technik und technischen Fortschritt stellen. Aber technische Möglichkeiten enden dort, wo die Privatsphäre eines anderen Menschen beginnt. Niemand darf damit rechnen müssen, beim Umziehen, Duschen oder in der Sauna unbemerkt gefilmt zu werden.“

Dass diese Gefahr keineswegs theoretisch ist, zeigen Fälle aus dem Ausland. Der SWR berichtete 2026 etwa über eine junge Frau aus Hamburg, die im Bikini am Alsterufer von einem Mann angesprochen und dabei unbemerkt mit einer Smartbrille gefilmt wurde. Erst später erfuhr sie, dass das Video auf TikTok veröffentlicht wurde. „Das zeigt, wie schnell aus einer vermeintlichen technischen Spielerei ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte werden kann. Besonders unerträglich wäre es, wenn solche Geräte von Voyeuren gezielt in Umkleidekabinen, Sanitärbereichen oder Saunen eingesetzt werden“, so Schöppl.

Nach geltendem österreichischem Strafrecht ist bereits die unbefugte Aufnahme bestimmter intimer Körperbereiche unter bestimmten Voraussetzungen strafbar. Der Salzburger Antrag weist jedoch darauf hin, dass damit nicht automatisch jede Form heimlicher Bild- oder Videoaufnahme erfasst ist. Konkret soll daher geprüft werden, ob bei Smartbrillen eine laufende Aufnahme für Außenstehende eindeutig erkennbar sein muss, beispielsweise durch ein deutlich wahrnehmbares und vom Benutzer nicht deaktivierbares optisches oder akustisches Signal. Gleichzeitig sollen besonders sensible Bereiche wie Toiletten, Umkleiden, Duschen und Saunen einen verstärkten Schutz erhalten. „Es geht nicht darum, den Menschen vorzuschreiben, welche Brille sie tragen dürfen. Es geht um eine einfache Grenze. Wer andere filmt, muss das offen tun. Und dort, wo Menschen nackt oder besonders schutzlos sind, hat heimliches Filmen überhaupt nichts verloren. Moderne Technik darf das Recht auf Privatsphäre nicht aushebeln“, hält Schöppl abschließend fest.


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