28. September 2026

LH-Stv. Svazek: Neues Fischereigesetz bringt mehr Praxisnähe und moderne Lösungen für heimische Gewässer

Entbürokratisierung, Digitalisierung und Rechtssicherheit sind die wesentlichen Bestandteile der Gesetzesnovelle

Ein Bild von LH-Stellvertreterin Marlene Svazek

LH-Stellvertreterin Marlene Svazek

Das Salzburger Fischereigesetz bekommt ein umfassendes Update. Mit der geplanten Novelle sollen Schwächen des bestehenden Rechts beseitigt, in der Praxis aufgetretene Vollzugsprobleme gelöst und Verwaltungsabläufe vereinfacht werden. Im Mittelpunkt stehen neue Maßnahmengebiete, digitale Fischerkarten, klarere Regelungen für Bewirtschafter und Pächter sowie schnellere Handlungsspielräume bei dringend notwendigen Maßnahmen an Salzburgs Gewässern.

Maßnahmengebiete - weniger Bürokratie, mehr Handlungsspielraum

Kernstück der Novelle ist die Einführung von Maßnahmengebieten. Künftig kann der Landesfischereiverband für einzelne Gewässerabschnitte, Teilbereiche oder auch gesamte Fischwässer befristete und gezielte Maßnahmen festlegen. Damit werden Entscheidungswege stärker dorthin verlagert, wo das fachliche Wissen über die konkrete Situation vorhanden ist. Statt langwieriger Einzelwege und aufwendig zu beschreitender bürokratischer Prozesse können innerhalb eines klar definierten rechtlichen Rahmens etwa Schon- und Fangzeiten angepasst werden. Das ist vor allem in Situationen relevant, in denen rasches Handeln notwendig ist. Etwa beim Auftreten von Fischkrankheiten, bei notwendigen Abfischungen oder bei wissenschaftlichen Untersuchungen zur Überwachung der Fischbestände. Bürokratische Prozesse können somit deutlich erleichtert werden, gleichzeitig bleibt die Aufsicht des Landes gewahrt. Vor Erlassung eines Maßnahmengebietes wird die Landesregierung informiert und kann bei rechtlichen oder inhaltlichen Bedenken einschreiten.

„Entbürokratisierung ist dann sinnvoll, wenn aus vorhandener Expertise raschere Entscheidungen zum Wohle des Gewässerschutzes und seiner Lebewesen entstehen. Der Landesfischereiverband kennt die Gewässer in unserem Land wie keine andere Institution und bekommt künftig auch den nötigen Handlungsspielraum, um gezielt auf Herausforderungen reagieren zu können. So soll aus Fachwissen eine tatsächliche Erleichterung in der Praxis entstehen“, so LH-Stv. Marlene Svazek.

Fischerkarte kommt ins digitale Netz

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung. Fischerkarten können künftig neben der bisherigen physischen Form auch digital ausgestellt und beim Fischen digital vorgewiesen werden. Auch die Bestätigung über die Einzahlung der Fischereiumlage kann elektronisch mitgeführt werden. Darüber hinaus erhält der Landesfischereiverband die Möglichkeit, das Fischereibuch vollständig oder teilweise digital zu führen. Eine praktische Verbesserung gibt es auch bei der Jahresfischerkarte. Ihre Gültigkeit soll künftig nicht mehr mit dem 31. Dezember enden, sondern zusätzlich den gesamten Jänner des Folgejahres umfassen. Ebenfalls werden innerhalb des Landesfischereiverbandes zeitgemäße Arbeitsformen ermöglicht. Sitzungen können künftig in virtueller Form stattfinden und Beschlüsse sind in bestimmten Fällen auch im elektronischen Umlaufweg möglich.

Mehr Rechtssicherheit und Klarheit

Die Novelle beseitigt zudem mehrere Unklarheiten, die in der Praxis immer wieder zu Fragen geführt haben. So werden die Abläufe rund um die Bestellung von Bewirtschaftern klarer geregelt. Werden einzelne Voraussetzungen zunächst nicht erfüllt, besteht künftig die Möglichkeit zur Nachbesserung oder zur Bestellung eines geeigneten Bewirtschafters, anstatt das gesamte Bewirtschaftungsverhältnis infrage zu stellen. Mehr Klarheit gibt es auch für Fischereischutzorgane. Im Gesetz wird ausdrücklich festgehalten, zu welchen Zwecken sie fremde Grundstücke im Rahmen ihrer Tätigkeit betreten dürfen. Damit werden ihre Befugnisse klarer gefasst und der Vollzug rechtlich abgesichert. Auch die Stellung der Pächter wird eindeutiger geregelt. Sie werden künftig ausdrücklich als Mitglieder des Landesfischereiverbandes berücksichtigt und erhalten klar definierte Mitwirkungsrechte, etwa bei Aufzuchtgewässern und in den Bezirksorganen.

„Wer Verantwortung für unsere Fischgewässer übernimmt, soll sich auf nachvollziehbare Regeln und funktionierende Verfahren verlassen können. Mit dieser Novelle verbinden wir den notwendigen Schutz unserer Gewässer mit mehr Praxisnähe, modernen Verwaltungswegen und einem stärkeren Handlungsspielraum für jene, die tagtäglich Verantwortung vor Ort tragen“, so Svazek abschließend.

Nach Abschluss der Begutachtung und Beschlussfassung im Salzburger Landtag sollen die novellierten Bestimmungen mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.


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