Das Wohnbauressort reagiert auf die in den vergangenen Monaten aufgetretenen Härtefälle rund um die Sanierungsförderung und schafft eine Lösung für die betroffenen Förderwerber. Wohnbaulandesrat Martin Zauner kündigt dazu eine Änderung der Verordnung an.
„Durch das neue Wohnbauförderungsgesetz wurde die Systematik bei der Registrierung der Sanierungsförderung grundlegend umgestellt. Dass diese neue Vorgangsweise für viele Betroffene, aber teilweise auch für Professionisten Neuland war, ist offensichtlich geworden. Obwohl die entsprechenden Informationen verfügbar waren, sind Missverständnisse aufgetreten. Deshalb haben wir uns bewusst dazu entschieden, eine bürgernahe Lösung zu schaffen“, so Zauner.
Die neue Systematik, wonach die Registrierung grundsätzlich vor der wirtschaftlichen Disposition bzw. vor der Auftragsvergabe zu erfolgen hat, bleibt weiterhin aufrecht. Sie dient der besseren Planbarkeit der Fördermittel und schützt Bürger davor, Aufträge zu vergeben, obwohl möglicherweise keine Fördermittel mehr verfügbar sind.
„Diese Regelung ist sachlich richtig und sinnvoll. Gleichzeitig darf aber niemand aufgrund einer Systemumstellung, die für alle Beteiligten neu war, unverhältnismäßig benachteiligt werden. Politik muss Regeln setzen, aber sie muss auch bereit sein, dort Lösungen zu finden, wo sich in der praktischen Anwendung Probleme zeigen“, betont Zauner.
Innerhalb der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen war eine „Kulanzlösung“ zunächst nicht möglich. Daher werden wir die entsprechende Verordnung anpassen und die Übergangsfrist verlängern, um damit die Härtefälle aufzufangen.
Für die betroffenen Förderwerber bedeutet das konkret: Auch wenn die Registrierung verspätet erfolgt ist und die Auftragsvergabe bereits vor der Registrierung vorgenommen wurde, kann bei Vorliegen aller übrigen Fördervoraussetzungen dennoch mit einer Auszahlung der Förderung gerechnet werden. Auch jene Fälle, die bereits aufgrund der verspäteten Registrierung abgelehnt wurden, werden nochmal bearbeitet und die Betroffenen informiert.
Das Wohnbauressort werde die Informationsarbeit gemeinsam mit den zuständigen Stellen und Professionisten weiter intensivieren, um Missverständnisse künftig bestmöglich zu vermeiden. „Am Ende geht es nicht um parteipolitische Auseinandersetzungen, sondern darum, praktikable Lösungen für die Salzburger zu schaffen. Genau das tun wir mit dieser Übergangsregelung“, so Zauner abschließend.

